Einstimmiger Aufstellungsbeschluss für den Solarpark „Kellersche Straße“ in Schönermark

Einstimmiger Aufstellungsbeschluss für den Solarpark „Kellersche Straße“ in Schönermark

Ein bedeutender Schritt wurde am 18. April 2024 für unser Projekt in Schönermark „Solarpark Kellersche Str.“ vollzogen: Mit einem Votum von 4:0 hat die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss für unseren geplanten Solarpark gefasst.

Großflächiges und leistungsstarkes Projekt: Auf einer Fläche von 26 Hektar entsteht ein Solarpark mit einer installierbaren Leistung von 28 MWp.

Ein Projekt mit allen Akteuren vor Ort: Die geplante Fläche in Schönermark entspricht dem Kriterienkatalog der Gemeinde und wird auf geringwertigen landwirtschaftlichen Flächen geplant. Zur Kellerschen Straße ist eine Eingrünung mit ortsüblichen Gehölzen vorgesehen. Auf einer Einwohnerversammlung wurden Projektideen sowie Möglichkeiten der Gemeinde und Einwohner zum Solarpark vorgestellt, intensiv diskutiert und positiv von den Einwohnern aufgenommen.

Direkte finanzielle Vorteile für die Gemeinde:

Dank der aktuellen Gesetzeslage, die eine direkte Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen von Solarkraftwerken ermöglicht, kann Schönermark jährlich über 60.000 EUR aus diesem Projekt erwarten. Zusätzlich können sich Einwohner der Gemeinde direkt finanziell am Projekt beteiligen.

Zusätzliche Infrastruktur und doppelter Beitrag zur Energiewende:

Am etwa 11 km entfernten geplanten Netzeinspeisepunkt soll ein Batteriepark errichtet werden. Dieser wird die volatile Stromproduktion ausgleichen, die Stromnetze entlasten und somit den Beitrag zur Energiewende verdoppeln.