T&C

re.venture GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.2 vom 01. Januar 2022


§ 1 Leistungen

1. Mit Annahme des Auftrags zu einer technisch kommerziellen energiewirtschaftlichen Dienstleistung wie z.B. der Projektberatung oder Projekt – und Auftragsentwicklung, Bauüberwachung/Projektmanagement zur Optimierung der kommerziellen energiebezogenen Kosten entsteht ein Dienstleistungsverhältnis zwischen re.venture GmbH (re.venture) und dem Auftraggeber („Kunde“). Inhalt und Umfang richten sich nach der schriftlich getroffenen Vereinbarung.

2. re.venture berät den Kunden im Rahmen Erneuerbare Energie Projektvorhaben. Der Kunde ist in seiner Entscheidung über die Annahme der empfohlenen projektspezifischen Optimierungen frei. Über die vorgenannten Leistungen schließt re.venture jegliche Haftung für Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten aus.

3. Ein Vertrag kommt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zu Stande. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wurde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen re.venture und dem Kunden.

§ 2 Datenerhebung, Datenverwendung, Datenschutz

1. re.venture behandelt sämtliche vom Kunden erhaltene oder in dessen Namen eingeholte kundenbezogenen Daten zur Energiebelieferung vertraulich.

2. re.venture verwaltet Daten des Kunden auf lokalen Datenträgern oder mit Hilfe internetbasierter Systeme. Der Kunde kann jederzeit einen aussagekräftigen Bericht über die hinterlegten Daten anfordern.

3. Der Kunde ist mit der Weitergabe der Daten an Dritte in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang einverstanden. Dies gilt auch für die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten auf EDV-Systemen der Dritten. re.venture wird diese Dritten auch zugunsten des Kunden zur vertraulichen Verwendung der Daten verpflichten.

4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass re.venture Daten des Kunden zur Bonitätsprüfung an eine Wirtschaftsauskunft weitergibt.

5. re.venture darf sämtliche Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber berechtigten Stellen verwenden.

§ 3 Gewährleistung

1. Soweit re.venture Leistungen lediglich vermittelt, wird re.venture nicht Partei des Vertrages zwischen dem Kunden und derjenigen Partei, deren Leistung vermittelt wird. re.venture übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung, Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen Dritter und für die ordnungsgemäße Durchführung und die geforderte Leistungserbringung der zwischen dem Auftraggeber und Dritten geschlossenen Verträge.

2. Soweit re.venture selbst die Erbringung einer Leistung an den Kunden schuldet, und sich bei der Erbringung der Leistung Dritter bedient, tritt re.venture sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten an den Kunden ab. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche, die sich aus Mängeln aus dem Verantwortungsbereich des Dritten ergeben, zunächst direkt gegenüber dem Dritten durchzusetzen. Das Recht des Kunden, sich vom Vertrag zu lösen, bleibt davon unberührt. Eine subsidiäre Haftung von re.venture bleibt jedoch unter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB bestehen, wenn die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt (etwa wegen endgültiger Verweigerung des Dritten) oder die Durchsetzung der benannten Ansprüche gegen den Dritten aussichtslos ist (etwa aufgrund einer Insolvenz). Eine gerichtliche Inanspruchnahme des Dritten durch den Kunden ist nicht erforderlich. Während der Dauer eines Rechtsstreits gegen den Dritten ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die re.venture gehemmt. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen re.venture und dem Dritten wird ausgeschlossen.

3. re.venture übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des Kunden. Der Kunde ist vor einer Verwendung der Daten ausschließlich selbst für die Kontrolle der Daten verantwortlich.

§ 4 Haftung

1. re.venture haftet bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch re.venture lediglich beschränkt auf die bei Vertragsschluß vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung, auch für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.

2. Unabhängig von anderweitigen Bestimmungen in diesen AGB, haftet re.venture gegenüber dem Auftraggeber unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Dritten, deren Verschulden re.venture nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

4. Die Haftung von re.venture aus Planungsmängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund –insbesondere die Haftung für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden des Auftraggebers, auch für Fehler oder Schäden an den auf Grund der Planung errichteten Anlagen, insbesondere Haftung wegen Produktionsausfalles und entgangenen Gewinns wird endgültig ausgeschlossen.

5. Die in diesen AGB vorgenommenen Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.

6. re.venture haftet nicht für Fehler in den dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs übermittelten Berichten und sonstigen Maßnahmen bzw. die dadurch entstehenden Schäden, soweit diese Fehler auf fehlerhaften oder fehlerhaft übermittelten Daten und Angaben von Seiten des Kunden oder Dritter beruhen.

§ 5 Schlussbestimmungen

1. Erlangen re.venture oder der Kunde von Umständen Kenntnis, die die Durchführung des abgeschlossenen Vertrages verhindern oder erschweren, so ist re.venture  bzw. der Kunde verpflichtet, diese Umstände der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.

2. re.venture ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst mit Zustimmung des Kunden wirksam. Diese gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht.

3. Änderungen und Ergänzungen der zwischen dem Kunden und re.venture bestehenden Vereinbarung sowie zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

4. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung mit dem Kunden inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche der ursprünglichen Bestimmung im wirtschaftlichen und technischen Ergebnis möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag ist Berlin.