Beginn des Zielabweichungsverfahrens für den Solarpark Leussin

Beginn des Zielabweichungsverfahrens für den Solarpark Leussin

Heute markiert einen wichtigen Meilenstein für den Solarpark in Leussin: Das Zielabweichungsverfahren hat offiziell begonnen, wie das Gemeindeamt in Jarmen bestätigt hat.

Erwartungen und Genehmigungsprozess: Wir sind zuversichtlich, dass das Zielabweichungsverfahren im Jahr 2024 von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern genehmigt wird.

Ökonomische und ökologische Vorteile für die Gemeinde: Nach der Inbetriebnahme des Solarparks, der eine geplante Modulleistung von 58 MWp hat, kann die Gemeinde mit einer Beteiligung von bis zu 0,2 Ct./kWh am erzeugten Solarstrom rechnen. Dies könnte Einnahmen von über 100.000 EUR pro Jahr bedeuten.